Fachanwalt für Arbeitsrecht Helmut P. Krause, München-Puchheim

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"audiatur et altera pars"

 
Unter Vierter Gewalt, mit der in der Regel die Presse (Medien) bezeichnet werden, findet sich bei Wikipedia der Hinweis, dass diese im Sinne der Gewaltenteilung den drei Staatsgewalten (Legislative, Exekutive und Judikative) ausgleichend und überwachend zur Seite steht. Gut so!
 

Erdinger Anzeiger

Was aber, wenn die vierte Gewalt z.B. im Rahmen einer arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzung, an der ein/e Mandant/in beteiligt ist, einmal gründlich "danebenlangt", einseitig berichtet und die Öffentlichkeit falsch informiert?
Dann werde ich bei Bedarf, getreu dem Grundsatz "audiatur et altera pars", an dieser Stelle Hintergrundinformationen zur Verfügung stellen und ggf. von der veröffentlichten Meinung abweichende Standpunkte veröffentlichen:
Die Geschichte vom bösen Arbeitgeber - oder - Wer hat jetzt eigentlich Recht? - Teil 1
Stellungnahme zur Berichterstattung des Erdinger Anzeigers vom 18. März 2005 im Verfahren 26 BV 223/04 vor dem Arbeitsgericht München
Die Geschichte vom bösen Arbeitgeber - oder - Wer hat jetzt eigentlich Recht? Teil 2
Stellungnahme zur Berichterstattung des Erdinger Anzeigers vom 23./24. April 2005 im Verfahren 14 Ga 63/05 vor dem Arbeitsgericht München
Die Geschichte vom bösen Arbeitgeber - oder - Wer hat jetzt eigentlich Recht? Teil 3
Klein-Herakles und das große Ramadama vor Gericht
Die Geschichte vom bösen Arbeitgeber- oder - Wer hat jetzt eigentlich Recht? - Teil 4
Stadtwerke sehen Betriebsratswahl als nichtig

Stellungnahme von Herrn Karl-Heinz Bauernfeind, Bürgermeister der Stadt Erding und Aufsichtsratsvorsitzender der Stadtwerke Erding GmbH, im Mitteilungsblatt der Stadt Erding Nr. 9 vom 04. Mai 2005 als pdf-Datei (98 KB)

Ergänzende Informationen zu einem Bericht der Süddeutschen Zeitung vom 26. April 2005 finden Sie hier:

Und wenn Du nicht mehr weiter weißt, dann hole Dir den "Mobbing-Geist"
Am 28. Juli 2005 hat das Arbeitsgericht München die von 34 Arbeitnehmern und der Geschäftsführung der Stadtwerke Erding GmbH beantragte Entscheidung über die Anfechtung der Betriebsratswahl vom 13. September 2004 bekannt gegeben: Die Wahl ist unwirksam.
Am 01./02. Juli 2006 berichtete die Süddeutsche Zeitung: "Scharl-Urteil vom Bundesgericht bestätigt."
Nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 13. Juni 2006 - 9 AZN 1126/05 - sind folgende Entscheidungen des Arbeitsgerichts München bzw. des Landesarbeitsgerichts München rechtskräftig:
1. Das Hausverbot ist wirksam.
2. Der Kläger braucht nicht mehr als Kfz-Meister beschäftigt zu werden.
3. Der Kläger braucht nicht als Fachberater im Außendienst beschäftigt zu werden.
Hier finden Sie die neueste Pressemitteilung der Stadwerke Erding GmbH
 

OpenBC / XING

Was aber, wenn ein "Internet-Riese" wie openBC / XING, betrieben von der Open Business Club GmbH / AG in Hamburg, Probleme mit der Meinungsfreiheit hat?
Hier finden Sie die Antwort:
Beitrag 01 für die openBC/XING-Gruppe „Moderatoren-Schule“ vom 03. März 2006
Beitrag 02 für die openBC/XING-Gruppe „Moderatoren-Schule“ vom 03. März 2006
Beitrag 03 für die openBC/XING-Gruppe „Moderatoren-Schule“ vom 03. März 2006
Beitrag 04 für die openBC/XING-Gruppe „Moderatoren-Schule“ vom 04. März 2006
Beitrag 05 zum Thema Zensur bei openBC/XING vom 04. März 2006
Beitrag 06 - offener Brief an Herrn Hinrichs, Geschäftsführer der Open Business Club GmbH [inzwischen Vorstandsvorsitzender derOpen Business Club AG] vom 05. März 2006
Beitrag 07 - Antwort von Herrn Hinrichs, Geschäftsführer der Open Business Club GmbH [inzwischen Vorstandsvorsitzender derOpen Business Club AG], auf den offenen Brief vom 05. März 2006
Beitrag 08 - Antwort auf die Anfrage von Frau Sxxxxx Lxx am 05. März 2006
Beitrag 09 - Entschuldigung von Herrn Prof. Zxxxxx am 07. März 2006
Beitrag 10 - Wir sind das Volk!

 

Rechtsanwaltskammer München

Was aber, wenn eine große Organisation mit Pflichtmitgliedschaft Probleme mit dem rechtsstaatlichen Grundsatz der Unschuldsvermutung hat?
Die Vorgeschichte
Die Antwort
Die Entscheidung der Rechtsanwaltskammer München
 

Öffentlicher Dienst

Streik im öffentlichen Dienst
Strafbarkeit der Streiks im öffentlichen Dienst

 

Joseph Pulitzer:

Es gibt kein Verbrechen, keinen Kniff, keinen Trick, keinen Schwindel, kein Laster, das nicht von Geheimhaltung lebt. Bringt diese Heimlichkeiten ans Tageslicht, beschreibt sie, macht sie vor aller Augen lächerlich, und früher oder später wird die öffentliche Meinung sie hinwegfegen. Bekannt machen allein genügt vielleicht nicht - aber es ist das einzige Mittel, ohne das alle anderen versagen.
 

www.verfassungswerkstatt.de

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Gesetze des Marktes

Querdenker-Blog

Glasklar

 

 

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