Ärzte, die Patienten ein "Maskenbefreiungs-Attest" ausstellen, riskieren, dass ihr Attest anlässlich einer Versammlung unter freiem Himmel als "Fälschung" beschlagnahmt wird und sie auf die "Schwarze Liste" der Corona-Ärzte gesetzt werden.
Anschließend müssen sie jederzeit mit einer Hausdurchsuchung rechnen.
Um diese Ärzte zu schützen, stelle ich meinen Mandanten, die ein zweites Original ihres Atteste bei mir hinterlegt haben, auf Wunsch eine Bestätigung aus, in der ich eidesstattlich versichere, dass aus dem hinterlegten Attest hervorgeht, dass
1. meiner Mandantin / meinem Mandanten das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aus gesundheitlichen Gründen unzumutbar ist
2. das Attest die fachlich-medizinische Beurteilung des Krankheitsbildes (Diagnose) und die Klassifizierung der Erkrankung nach ICD 10 enthält sowie den Grund, warum sich hieraus eine Befreiung von der Trageverpflichtung ergibt.
Weiterhin bestätige ich, dass ich, sollte dieses Attest in einem gerichtlichen Verfahren benötigt werden, jederzeit bereit bin, es im Original vorzuzeigen.