Gelegentlich werde ich gefragt, ob ich denn ein Arbeitgeberanwalt *) oder ein Arbeitnehmeranwalt sei.
Dazu fällt mir dann folgende Anekdote ein: Vor einiger Zeit vertrat ich in einem Prozess vor dem Arbeitsgericht München die Arbeitgeberseite. Der Rechtsanwalt, der die Gegenseite vertrat, erklärte mir, dass es eigentlich unter seiner Würde sei, Arbeitnehmer zu vertreten. Er vertrete eigentlich „ausschließlich“ Arbeitgeber und wisse selbst nicht, wie er an dieses Arbeitnehmermandat gekommen sei.
Wenige Wochen später vertrat ich in einem Arbeitsgerichtsprozess wieder einen Arbeitgeber. Angesichts von rund 150.000 Rechtsanwälten in Deutschland traute ich meinen Augen kaum, als ich sah, wer „schon wieder“ die Arbeitnehmerseite vertrat. …
In den 37 bzw. 31 Jahren, die ich jetzt als Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt für Arbeitsrecht praktiziere, habe ich gelernt, dass es sowohl auf Arbeitgeberseite als auch auf Arbeitnehmerseite Personen und Verhaltensweisen gibt, die man nur als „schweinisch“ bezeichnen kann. Aus diesem Grund vertrete ich mit der gleichen Begeisterung und mit dem gleichen Engagement die Interessen von Arbeitnehmern und von Arbeitgebern.
Am liebsten bzw. im Zweifel vertrete ich natürlich immer den, der Recht hat. ;-)