Kompetenz bezeichnet die Fähigkeit, Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten effektiv und erfolgreich in einer bestimmten Situation oder Aufgabe anzuwenden. Es handelt sich um die Eignung, die erforderlichen Aufgaben und Anforderungen auf einem bestimmten Gebiet oder in einem bestimmten Beruf auszuführen. Kompetenz umfasst sowohl fachliche als auch soziale und methodische Fähigkeiten.
Kompetenz kann man unter verschiedenen Aspekten betrachten:
- Fachliche Kompetenz:
Das Wissen und die Fähigkeit, spezifische Fachaufgaben zu erledigen. Zum Beispiel das technische Wissen eines Ingenieurs oder die rechtliche Expertise eines Anwalts.
- Methodische Kompetenz:
Die Fähigkeit, geeignete Methoden oder Techniken zu nutzen, um Probleme zu lösen oder Aufgaben effizient zu erledigen. Beispielsweise die Fähigkeit, eine Analyse durchzuführen oder ein Projekt zu managen.
- Soziale Kompetenz:
Die Fähigkeit, in zwischenmenschlichen Beziehungen effektiv und respektvoll zu agieren, z.B. durch Teamarbeit, Kommunikation und Konfliktlösung.
- Personale Kompetenz:
Die Selbstmanagement-Fähigkeiten einer Person, z.B. Selbstmotivation, Zeitmanagement und Eigenverantwortung.
Von einem
Bundestagsabgeordneten sollte man erwarten, dass er
- über
relevantes Fachwissen in politischen und gesellschaftlichen Fragen verfügt
- die Fähigkeit hat,
entscheidungsfähig und wirksam zu
handeln
- eine
gute Kommunikation und die Fähigkeit zur
Zusammenarbeit mit anderen
zu besitzt