Sondervermögen

Im Investmentbereich können Sondervermögen eine sinnvolle Sache sein.


Ein Sondervermögen kann auch ein Investmentfonds sein, der getrennt vom Vermögen der Kapitalverwaltungsgesellschaft geführt wird. Dies bedeutet:


  • Falls die Investmentgesellschaft pleitegeht, bleibt das Sondervermögen geschützt.
  • Anlegergelder sind somit nicht Teil der Insolvenzmasse.


Sinnvoll sind Sondervermögen auch in der Unternehmens- und Insolvenzverwaltung.


Manchmal werden auch Treuhandvermögen oder Stiftungsvermögen als Sondervermögen bezeichnet, wenn sie für einen bestimmten Zweck reserviert sind und nicht in eine Insolvenzmasse einfließen.




Im Staats- und Haushaltsrechtlichen Bereich werden "Sondervermögen" oft genutzt, um Schulden oder Ausgaben zu verstecken, da sie nicht direkt im regulären Haushalt erscheinen.


In Deutschland wird „Sondervermögen“ oft im Zusammenhang mit öffentlichen Finanzen verwendet. Es handelt sich dabei um aus dem regulären Staatshaushalt ausgegliederte Vermögen, die einem spezifischen Zweck gewidmet sind. Beispiele:


  • Bundeswehr-Sondervermögen: 100 Milliarden Euro zur Modernisierung der Bundeswehr (eigentlich Schulden, aber nicht im regulären Haushalt ausgewiesen).


  • Sondervermögen Energie- und Klimafonds (EKF): Zur Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen.


  • Sondervermögen Digitale Infrastruktur: Finanzierung des Breitbandausbaus.



Das "Problem" des 20. Deutschen Bundestages ist jetzt


  • dass immer mehr Menschen erkennen, dass "Sondervermögen" nichts weiter sind als eine Trickserei, mit der Schulden aus dem offiziellen Haushalt herausgehalten werden sollen.

  • dass wenn er tatsächlich noch vor Zusammentritt des 21. Deutschen Bundestages faktisch die mit guten Gründen eingeführte "Schuldenbremse" aus dem Grundgesetz entfernen sollte, nicht auszuschließen ist, dass es in absehbarer Zeit in Deutschland zu Bürgerkrieg und/oder Neuwahlen kommen wird.


Die letzte Verteidigungslinie gegen die hemmungslose Schulden-Orgie von Friedrich Merz und Olaf Scholz heißt jetzt Hubert Aiwanger und Sahra Wagenknecht. Mit ihrem Veto in drei Landtagen können sie den finanziellen Wahnsinn im Bundesrat noch stoppen – bevor Deutschland endgültig in den Schuldensumpf gezogen wird.


Hier zwei wichtige Beiträge zum Thema "Sondervermögen":




Demokratie geht anders Leute - Sonst braucht es auch keine Wahlen mehr


Das ist der Knaller, alles nur Show!


Hofreiter (Grüne) gibt ungeniert zu, dass sich die Altparteien bereits vor der Wahl abgesprochen haben.


Ein treffender Kommentar unter dem Video bei X:


"Das muss man sich mal reinziehen, wie eiskalt und perfide hier die Wähler getäuscht und belogen wurden! Diese Bande ist sich im Vorfeld schon einig aber behaupten vor den Kameras etwas ganz anderes! Eigentlich müsste die komplette BT-WAHL 2025 sofort wiederholt werden!"




Das Netzwerk KRiSta - Kritische Richter und Staatsanwälte hat einen offenen Brief an die Abgeordneten des 20. Deutschen Bundestages veröffentlicht:


Sehr geehrte Abgeordnete des 20. Deutschen Bundestages,


beigefügt übersende ich Ihnen unseren offenen Brief zum Vorhaben der Grundgesetzänderung bezüglich der Erhöhung der Verteidigungsausgaben (Artikel 109 und 115 GG) sowie des Sondervermögens für zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur und für zusätzliche Investitionen zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2045 (Art. 143h GG).


Mit freundlichen Grüßen, Manfred Kölsch.




Sehr geehrte Mitglieder des Bundestages,


Sie werden am Dienstag, den 18. März in einer Sondersitzung über weitreichende Grundgesetzänderungen zu befinden haben.


Diese Sondersitzung wird durchgeführt, um Grundgesetzänderungen gegen den aktuellen Willen der Mehrheit der Bürger durchzuführen. Die beabsichtigen Änderungen würden in dem neuen, von den Bürgern am 23.02.2025 gewählten Bundestag aller Wahrscheinlichkeit nach keine Mehrheit finden. Zugleich aber ist zu erwarten, dass im neuen Bundestag eine Sperrminorität eine Aufhebung dieser Grundgesetzänderungen verhindern wird.


Wir appellieren daher an Ihr Gewissen, entsprechend dem Willen der Bürger und im Geist des Grundgesetzes abzustimmen. Auch wenn das Bundesverfassungsgericht die Sondersitzung formal für rechtens erklärt hat, bedeutet dies nicht, dass damit die inhaltliche Entscheidung präjudiziert ist.


Ihnen wurde zudem keine hinreichende Zeit gewährt, sich mit den folgenschweren Auswirkungen der Grundgesetzänderungen vertraut zu machen und Beratung durch fachkundige Personen wahrzunehmen.


Ist Ihnen bewusst, dass


• die vorgesehene grundlegende Neuausrichtung der Finanz- und Haushaltspolitik unseren Kindern, Enkeln und vielen weiteren Generationen immense Schulden aufbürdet?


• eine Neuverschuldung in dieser Größenordnung einen Verstoß gegen die Konvergenzkriterien von Maastricht darstellt?


• die einzigartige Neuverschuldung die Zinslast des Bundes ebenso wie die Zinsen für die deutsche Wirtschaft in die Höhe treiben wird, wodurch Investitionen verhindert und die Wohnungsbautätigkeit weiter abgebremst werden?


• der Euro zur Weichwährung wird, wodurch die Inflation angeheizt wird?


• durch das Sondervermögen einem neuen Wettrüsten mit dem Ziel der Kriegstauglichkeit Auftrieb gegeben wird, statt eine dringend notwendige Modernisierung der Bundeswehr auf Grundlage eines umfassenden Reformkonzepts mit dem Ziel der 2011 übrigens von CDU/SPD abgeschafften Landes- und Bündnisverteidigung durchzuführen?


• die unklare Definition der Verteidigungsausgaben einer nicht zielgemäßen investiven Mittelverwendung für moderne Waffen und Ausrüstung Vorschub leisten kann?


• es zu einem Widerspruch zwischen Wettrüsten und Klimaneutralität kommt?


• Klimaneutralität im Grundgesetz künftige Generationen ohne ausreichende demokratische Legitimation binden wird?


• gesetzliche Vorgaben für die technische und wirtschaftliche Abwicklung des Projektes "Klimaneutralität" zu unsinnigen Entscheidungen und entsprechend zu Mehrkosten führen,


• durch die Aufnahme des Ziels der Klimaneutralität bis 2045 in das Grundgesetz Mittel, welche für die marode Infrastruktur gedacht sind, in den Umbau des Energiesektors umgelenkt werden können?


• das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 im Widerspruch zu der Klimapolitik der EU, gesteuert durch den Emissionshandel (ETS II), steht und daher nur zu teuer bezahlten Verlagerungs-, nicht aber zu effektiven Einsparungseffekten führen wird?


• der Klima- und Transformationsfonds von 100 Milliarden Euro ein Tropfen auf dem heißen Stein ist? Klimaneutralität bis 2045 bräuchte allein pro Jahr das wahrscheinlich Zehnfache dieser Summe – was unbezahlbar ist!


• durch die unklare Begrifflichkeit von Klimaneutralität einen gewaltigen Spielraum für Klagen gegen Bauvorhaben und Investitionen mit Emissionsbezug eröffnen wird, so dass Investitionen in Deutschland uninteressant werden?


• Kohle-, Gas- und möglicherweise auch Biomassekraftwerke und Holzheizungen bis 2045 eingestellt werden und dass bis zu diesem Stichtag für keinen hinreichenden Ersatz gesorgt werden kann?


• es bisher und in absehbarer Zeit keine hinreichenden Speicherkapazitäten für Strom gibt und daher keine gleichmäßige Versorgung und kein stabiles Netz möglich sind?


Dunkelflauten selbst bei einem flächendeckenden Energiemanagementsystem mit Eingriffen in die Nutzungsfreiheit der Verbraucher, d.h. Abschaltungen, zu erwarten sind?


• es zu einem gewaltigen Anstieg der Energiepreise kommen wird?


• alle diese Faktoren zusammen die deutsche Wirtschaft gegenüber dem Ausland benachteiligen, die Deindustrialisierung Deutschlands zur Folge haben und die Wirtschaftsleistung sowie unseren Wohlstand vernichten werden?


• ohne Industrieleistung die Schuldenberge nicht abgetragen werden können?


• dieser hohe Preis der wirtschaftlichen Vernichtung Deutschlands für eine nur minimale Einsparung der globalen CO2-Emissionen von höchstens 1,5% gezahlt wird, die keine messbare Auswirkung auf das Klima haben wird?


• die Grund- und Freiheitsrechte unserer Bürger durch die grundgesetzliche Verankerung der Klimaneutralität und der immensen Verschuldung eingeschränkt werden?


Wir bitten Sie daher, sich gegen diese Grundgesetzänderungen auszusprechen oder der Sitzung am 18.3.2025 fernzubleiben. Wenn Sie diese weitreichenden Entscheidungen dem am 23.02.2025 gewählten Bundestag überantworten, können Sie das Vertrauen der Bürger in eine Politik ihres Willens und die Stärke unserer Demokratie festigen.


Mit freundlichen Grüßen,


Dr.-Ing. Bernd Fleischmann

RA Dr. Klaus-Peter Kißler

Dr. Manfred Kölsch (Richter a.D.)

Thomas Maetzel (Dipl.-Ing., Dipl.-Wirtsch.-Ing.)

Prof. Dr. Gerd Morgenthaler (Öffentliches Recht mit Schwerpunkten Steuerrecht und Umweltrecht)

Prof. Dr. André Schmidt (Makroökonomik und Internationale Wirtschaft)

Dennis Schröders (Dipl. Physiker)

Prof. Dr. Martin Schwab (Bürgerliches Recht, Verfahrens- und Unternehmensrecht)

Prof. Dr. Henrieke Stahl (Slavische Literaturwissenschaft)

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