Verantwortung

Verantwortungsstufe 1


Von einem erfahrenen gesunden Arzt, der auf ein Unfallopfer trifft, erwarten wir,


a) dass er die richtige Diagnose stellt.


b) dass er ein Behandlungs-/Versorgungsziel für das Unfallopfer definiert.


c) dass er den Weg zur Erreichung dieses Zieles beschreibt.


d) dass er, sofern er über die erforderlichen Mittel verfügt, unverzüglich eigenhändig mit der Versorgung beginnt.


e) dass er sich um die Beschaffung der ggf. fehlenden Mittel kümmert.



Von einem Rechtsanwalt, der gemäß § 12a Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) - mit oder ohne religiöse Beteuerung -  den nachfolgenden Eid


"Ich schwöre bei Gott dem Allmächtigen und Allwissenden, die verfassungsmäßige Ordnung zu wahren und die Pflichten eines Rechtsanwalts gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe."


geschworen hat, kann man im Falle eines verfassungsmäßigen Notstands erwarten,


a) dass er andere darüber informiert, dass seiner Meinung nach die verfassungsmäßige Ordnung, die u.a. - zumindest theoretisch - durch Art. 20 Abs. 4 des Grundgesetzes (GG) geschützt ist, beseitigt oder zumindest gefährdet ist.


b) dass er beschreibt, wie seiner Ansicht nach eine wiederhergestellte verfassungsmäßige Ordnung aussieht.


c) dass er den Weg zur Wiederherstellung der verfassungsmäßigen Ordnung beschreibt.


d) dass er, sofern er über die zur Wiederherstellung der verfassungsmäßigen Ordnung erforderlichen Mittel verfügt, unverzüglich mit der Umsetzung der notwendigen Maßnahmen beginnt.


Verantwortungsstufe 2


Bei einem Arzt, der nicht in der Lage ist, die Behandlung/Versorgung selbst vorzunehmen, erwarten wir, dass er einen Kollegen organisiert oder ggf. Nichtärzte anleitet, die notwendigen Maßnahmen vorzunehmen.


Von einem Rechtsanwalt, der nicht über die zur Wiederherstellung der verfassungsmäßigen Ordnung erforderlichen Mittel verfügt, kann man erwarten, dass er sich mit Kollegen vernetzt und sich um die Beschaffung der zur Wiederherstellung der verfassungsmäßigen Ordnung erforderlichen Mittel kümmert.


Verantwortungsstufe 3


Bei einem Nichtarzt erwarten wir, das er ggf. Erste-Hilfe-Maßnahmen durchführt und/oder einen Notarzt herbeiruft.


Von einem juristischen Laien können wir, sofern er die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, erwarten, dass er sich anhand öffentlich zugänglicher Quellen darüber informiert, was zum Erhalt bzw. zur Wiederherstellung einer verfassungsmäßigen Ordnung erforderlich ist.

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