Mit einem Aufhebungsvertrag kann ein Arbeitsverhältnis zu jedem Zeitpunkt beendet und ein oft langwieriger Kündigungsschutzprozess vermieden werden.
Aufhebungsverträge sind nur wirksam, wenn sie von Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterschrieben wurden.
Im Aufhebungsvertrag einigen sich die Parteien in der Regel über folgende Punkte: