Aufhebungsvertrag 

Mit einem Aufhebungsvertrag kann ein Arbeitsverhältnis zu jedem Zeitpunkt beendet und ein oft langwieriger Kündigungsschutzprozess vermieden werden.


Aufhebungsverträge sind nur wirksam, wenn sie von Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterschrieben wurden.


Im Aufhebungsvertrag einigen sich die Parteien in der Regel über folgende Punkte:


  • Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  • bezahlte Freistellung mit oder ohne Anrechnung auf Urlaub und Zeitguthaben
  • Inhalt des Arbeitszeugnisses
  • Höhe und Zeitpunkt der Auszahlung einer Abfindung


Share by: