6. Klasse: Orts- und Kreisrecht
Den kleinsten Geltungsbereich haben in Deutschland die Rechtsvorschriften, die von Städten, Gemeinden und Landkreisen erlassen werden.
Beispiel Friedhofssatzung:
Kraft des ihnen zustehenden Selbstverwaltungsrechts können Gemeinden Bestimmungen erlassen über Formen, Farben und Materialien von Grabsteinen.
Beispiel Gemeindehaushalt:
Über die begrenzte Bereitstellung von Haushaltsmitteln hat eine Gemeinde die Möglichkeit, Voraussetzungen für den Abschluss von befristeten Arbeitsverträgen zu schaffen. Ansonsten ist das Orts- und Kreisrecht für arbeitsrechtliche Fragestellungen wenig ergiebig.