Whistleblower

Ein Whistleblower[3] (im deutschen Sprachraum zunehmend auch Hinweisgeber, Enthüller oder Aufdecker) ist eine Person, die für die Allgemeinheit wichtige Informationen aus einem geheimen oder geschützten Zusammenhang an die Öffentlichkeit bringt. Dazu gehören typischerweise Missstände oder Verbrechen wie Korruption, Insiderhandel, Menschenrechtsverletzungen, Datenmissbrauch oder allgemeine Gefahren, von denen der Whistleblower an seinem Arbeitsplatz oder in anderen Zusammenhängen erfährt. Im Allgemeinen betrifft dies vor allem Vorgänge in der Politik, in Behörden und in Wirtschaftsunternehmen.

Quelle: Wikipedia


Arbeitnehmer und Beamte, die Missstände von erheblicher Tragweite in Unternehmen, Hochschulen, Verwaltungen etc. aufdecken, haben oft mit Repressalien, Disziplinarmaßnahmen, Schadensersatzforderungen, Strafanzeigen, Abmahnungen, Rufmordkampagnen und Kündigungen ihrer Arbeitgeber bzw. Dienstherren zu rechnen.


Bei Bedarf arbeite ich in diesen Fällen mit erfahrenen Kollegen aus anderen Fachbereichen wie z.B. Strafrecht, Steuerrecht, Verwaltungsrecht, Sozialrecht, Insolvenzrecht, Informationstechnologierecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Internationales Wirtschaftsrecht und Vergaberecht zusammen.


Einer meiner Kooperationspartner bei Fällen mit strafrechtlichem Bezug ist z.B. Rechtsanwalt Danny Herbert Arvaneh, Fachanwalt für Strafrecht, München.


Wir stehen insbesondere auch Whistleblowern aus folgenden Berufsgruppen


  • Ärzte
  • Bundestagsabgeordnete
  • Journalisten
  • Polizisten
  • Richter
  • Soldaten
  • Staatsanwälte


mit Rat und Tat zur Seite und stellen Kontakte zu Kollegen und ggf. Medien her


Erfahrene Kollegen, die ihre Expertise in dieses Netzwerk einbringen möchten, sind herzlich eingeladen, sich uns anzuschließen.


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