Freiheitswerkstatt

Freiheitswerkstatt

Eine Freiheitswerkstatt besteht aus 3 bis 30 politisch aktiven Bürgern, die sich parteiunabhängig auf Wahlkreisebene zusammengeschlossen haben.


Aufgabe der 299 Freiheitswerkstätten ist es, dafür zu sorgen, dass bei der nächsten Bundestagswahl in jedem Wahlkreis die beiden Persönlichkeiten in den Deutschen Bundestag gewählt werden, die die größte Gewähr dafür bieten, dass sie die Interessen der Bürger ihres Wahlkreises ehrlich, anständig, zuverlässig, gemeinwohlorientiert und parteiunabhängig im Deutschen Bundestag vertreten.


Damit erreichen die Freiheitswerkstätten, dass der von den Vätern und Müttern des Grundgesetzes in Art. 33 Abs. 2 GG verankerte Grundsatz der Bestenauslese endlich auch bei der Wahl der Bundestagsabgeordneten zum Tragen kommt.

 

Alle gesellschaftlich relevanten Organisationen, insbesondere auch alle Parteien, eines Wahlkreises sind aufgefordert, potentielle Bundestagskandidaten zu benennen.


Die Auswahl der beiden Kandidaten erfolgt jeweils in einem mehrstufigen Vorwahlverfahren.


Einer der beiden Kandidaten kommt mit 200 Unterstützerunterschriften als gemeinsamer Direktkandidat auf den Wahlzettel des Wahlkreises.


Der andere Kandidat kommt auf die Landesliste einer verfassungsgemäß arbeitenden Partei seiner Wahl.


Verfassungsgemäß arbeitet eine Partei nur dann, wenn sie die Vorgaben des Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG im Verhältnis zu ihren Bundestagsabgeordneten respektiert.



Finanzierung der Freiheitswerkstätten   

Freiheitswerkstatt - Strategische Überlegungen


Potentielle parteifreie Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis 75 Berlin Mitte



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