Das deutsche Volk hat einen Anspruch darauf, dass seine Interessen im Deutschen Bundestag mehrheitlich von ehrlichen, anständigen, zuverlässigen, gemeinwohlorientierten und unabhängigen Bundestagsabgeordneten vertreten werden, die sein persönliches und politische Vertrauen zu Recht genießen.
Das System der „Volksparteien“ hat dazu geführt, dass viele Menschen das Gefühl haben, dass im Deutschen Bundestag – vorsichtig ausgedrückt – nicht immer die „erste Wahl“ sitzt.
Diese Auffassung wird auch von namhaften Staats- und Verfassungsrechtlern geteilt.
Wenn es stimmen sollte, dass das deutsche Volk bisher in großer Anzahl immer wieder Menschen in den Deutschen Bundestag gewählt hat, die in charakterlicher, fachlicher und intellektueller Hinsicht nicht seinen Erwartungen entsprachen, wäre es Zeit, über einen
Strategiewechsel
nachzudenken.
Ziel dieses Strategiewechsels müsste sein, dass nur noch die 598 charakterlich, fachlich und intellektuell Besten des deutschen Volkes in den Deutschen Bundestag gewählt werden.
Manche mögen an dieser Stelle erwidern, dass dies unrealistisch sei, da das die etablierten Parteien ja überhaupt nicht „zulassen“ würden.
Dieser Einwand ist berechtigt.
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Aus strategischer Sicht gibt es darauf zwei Reaktionsmöglichkeiten.
a) Wir resignieren und lassen alles beim Alten.
b) Wir überlegen uns eine Strategie, wie wir das bestehende Parteien-System „aushebeln“ können.
Um zu einer geeigneten Strategie zu kommen, müssen wir uns zunächst einmal Klarheit über die Entscheidungsgrundlagen verschaffen.
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Kurzanalyse der Bundestagswahl 2017
61.688.485 Bürger waren in Deutschland im Jahr 2017 wahlberechtigt.
Bei 299 Wahlkreisen entspricht dies durchschnittlich 206.316 Wahlberechtigten pro Wahlkreis.
Davon haben 70,2 % von Ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht.
Das entspricht durchschnittlich 157.213 Wahlberechtigten pro Wahlkreis.
29,01 % der Wahlberechtigten in Deutschland haben im Jahr 2017 erfolgreich mit ihrer Erststimme einen Wahlkreisabgeordneten gewählt.
40,29 % der Wahlberechtigten in Deutschland haben im Jahr 2017 mit 24.856.725 Zweitstimmen eine der drei Regierungsparteien gewählt.
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Zwischenergebnis:
70,99 % der Wahlberechtigten in Deutschland sind nicht durch einen von ihnen gewählten Wahlkreisabgeordneten im Deutschen Bundestag vertreten.
69,71 % der Wahlberechtigten in Deutschland sind nicht durch einen von ihnen gewählten Listenabgeordneten im Deutschen Bundestag vertreten.
100 % der Bundestagsabgeordneten wurden als „Parteisoldaten“ in den Deutschen Bundestag gewählt.
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Artikel 33 des Grundgesetzes fordert bei der Besetzung öffentlicher Ämter eine Bestenauslese.
Bei rund 61,6 Millionen Wahlberechtigten in Deutschland bedeutet Bestenauslese, dass die 598 geeignetsten dieser 61,6 Millionen Wahlberechtigten in den Deutschen Bundestag gewählt werden.
Tatsächlich werden die Bundestagsabgeordneten nur aus den rund 1,227 Millionen Mitgliedern der im Bundestag vertretenen Parteien ausgewählt.
Das entspricht etwas 1,99 % der Wahlberechtigten.
Die Bürger in den 299 Wahlkreisen dies dadurch ändern, dass sie eigene gemeinsame und von den etablierten Parteien unabhängige Direktkandidaten in den Deutschen Bundestag wählen.
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Wahl- und Verfassungsrecht
Wenn wir diesen Zustand bei der nächsten Bundestagswahl ändern wollen, müssen wir uns zunächst einmal mit dem geltenden Wahl- und Verfassungsrecht vertraut machen:
§ 20 Bundeswahlgesetz
Aus § 20 des Bundeswahlgesetzes ergibt sich, dass keineswegs nur Parteien erfolgreich, Direktkandidaten aufstellen dürfen.
• Denkbar wäre vielmehr, dass sich mithilfe der 70,99 % nicht im Deutschen Bundestag durch einen von ihnen gewählten Wahlkreisabgeordneten vertretenen Wahlberechtigten 299 Freiheitswerkstätten mit 3 bis 3000 Aktiven bilden.
• Diese 299 Freiheitswerkstätten sorgen dafür, dass nach der nächsten Bundestagswahl die charakterlich, fachlich und intellektuell bestgeeigneten Persönlichkeiten die Interessen der Bürger ihrer Wahlkreise als Wahlkreisabgeordnete im Deutschen Bundestag vertreten.
Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG
Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG verlangt, dass Bundestagsabgeordnete weisungsfrei und nur ihrem Gewissen unterworfen arbeiten.
• Gegen dieses Gebot wird von allen im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien in sträflicher Weise verstoßen.
• Deshalb sollte überlegt werden, seine Zweitstimme bei der nächsten Bundestagswahl einer der gerade entstehenden neuen Parteien zu geben.
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Interessen der / einer Partei
Kürzlich kam in der Diskussion mit dem Vorstand einer neuen Partei die Frage auf, ob der Verzicht auf die Aufstellung von eigenen Direktkandidaten überhaupt im Sinne der Partei sei.
Darauf habe ich erwidert:
Die Partei muss sich entscheiden,
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Bisherige Strategie der „kleineren“ Parteien
Würde eine bisher nicht im Bundestag vertretene Partei eigene Direktkandidaten aufstellen, wäre nach den Erfahrungen bei vorangegangenen Wahlen zu erwarten, dass sie im Durchschnitt
1,35 % der Erststimmen erhält.
Diese 1,35 % sind darauf zurückzuführen, dass – auch auf Wahlkreisebene – „
jeder gegen jeden “ antritt.
Auf diese Weise wurde bisher immer das
Potential der 70,99 % verspielt !
Die
FDP , die Partei mit der zweitlängsten Regierungserfahrung in Deutschland, schaffte es in den vergangenen Jahrzehnten mit dieser „Strategie“
nicht ein einziges Mal ein Direktmandat zu erzielen.
Bündnis 90/Die Grünen schafften es mit dieser „Strategie“ gerade mal ein einziges Direktmandat zu erringen.
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Erfolgschancen in den einzelnen Wahlkreisen
Mit 231 Direktmandaten hat die CDU/CSU bei der Bundestagswahl im Jahr 2017 mit großem Abstand die meisten Direktmandate erzielt.
Alle 299 Direktmandate wurden von den etablierten Parteien in Beschlag genommen.
Wen wir das ändern wollen, müssen wir uns Gedanken darüber machen, in welchen Wahlkreisen es am leichtesten sein dürfte, den „Etablierten“ Direktmandate wegzunehmen.
Am leichtesten dürfte die Übernahme von Direktmandaten in den Wahlkreisen sein, in denen die Direktkandidaten der etablierten Parteien den geringsten Rückhalt in der Bevölkerung haben.
In diesen 75 Wahlkreisen haben die Wahlkreisabgeordneten der „Etablierten“ nur 25 % oder weniger der möglichen Erststimmen erhalten.
69 Magdeburg
82 Berlin-Neukölln
72 Halle
159 Dresden I
63 Frankfurt (Oder) – Oder-Spree
153 Leipzig II
162 Chemnitz
142 Dortmund I
152 Leipzig I
160 Dresden II – Bautzen II
83 Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg – Prenzlauer Berg Ost
193 Erfurt – Weimar – Weimarer Land II
71 Anhalt
61 Potsdam – Potsdam-Mittelmark II – Teltow-Fläming II
64 Cottbus – Spree-Neiße
74 Mansfeld
56 Prignitz – Ostprignitz-Ruppin – Havelland I
59 Märkisch-Oderland – Barnim II
13 Ludwigslust-Parchim II – Nordwestmecklenburg II – Landkreis Rostock I
65 Elbe-Elster – Oberspreewald-Lausitz II
57 Uckermark – Barnim I
275 Mannheim
192 Gotha – Ilm-Kreis
16 Mecklenburgische Seenplatte I – Vorpommern-Greifswald II
14 Rostock – Landkreis Rostock II
66 Altmark
116 Duisburg II
60 Brandenburg an der Havel – Potsdam-Mittelmark I – Havelland III – Teltow-Fläming I
182 Frankfurt am Main I
271 Karlsruhe-Stadt
81 Berlin-Tempelhof-Schöneberg
191 Jena – Sömmerda – Weimarer Land I
194 Gera – Greiz – Altenburger Land
54 Bremen I
18 Hamburg-Mitte
55 Bremen II – Bremerhaven
58 Oberhavel – Havelland II
102 Wuppertal I
19 Hamburg-Altona
73 Burgenland – Saalekreis
281 Freiburg
76 Berlin-Pankow
93 Köln I
78 Berlin-Spandau – Charlottenburg Nord
62 Dahme-Spreewald – Teltow-Fläming III – Oberspreewald-Lausitz I
195 Saalfeld-Rudolstadt – Saale-Holzland-Kreis – Saale-Orla-Kreis
12 Schwerin – Ludwigslust-Parchim I – Nordwestmecklenburg I
5 Kiel
165 Zwickau
151 Nordsachsen
85 Berlin-Marzahn-Hellersdorf
296 Saarbrücken
157 Görlitz
244 Nürnberg-Nord
95 Köln III
80 Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf
207 Ludwigshafen/Frankenthal
68 Harz
161 Mittelsachsen
186 Darmstadt
196 Suhl – Schmalkalden-Meiningen – Hildburghausen – Sonneberg
23 Hamburg-Bergedorf – Harburg
70 Dessau – Wittenberg
217 München-Nord
183 Frankfurt am Main II
156 Bautzen I
132 Bielefeld – Gütersloh II
107 Düsseldorf II
119 Essen II
190 Eisenach – Wartburgkreis – Unstrut-Hainich-Kreis
67 Börde – Jerichower Land
86 Berlin-Lichtenberg
179 Wiesbaden
299 Homburg
Das ist unsere Chance!
Hier die Erststimmen-Ergebnisse bei der Bundestagswahl im Jahr 2017 aufsteigend nach Erststimmenanteil.
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Mögliche neue Strategie der „mittleren“ Parteien
AfD, FDP, Die Linke und die Grünen erreichten im Jahr 2017 zusammen 35,3 % der Erststimmen .
Durchschnittlich entfiel auf jeden Direktkandidaten dieser vier im Bundestag vertretenen Parteien 8,76 % der möglichen Erststimmen , was bei Weitem nicht für Direktmandate ausgereicht hatte.
Strategisch wesentlich intelligenter und damit auch erfolgreicher wäre es gewesen, wenn diese Parteien und alle anderen Parteien auf die Aufstellung von objektiv chancenlosen Direktkandidaten verzichtet und sich gegen die etablierten Parteien verbündet hätten.
Mit zusammen 35,3 % der Erststimmen hätten sie gute Chancen gehabt, einen Großteil der Direktmandate gemeinsam zu erzielen.
Angenommen, die charakterlich und fachlich am besten Geeigneten wären in allen Parteien im Verhältnis ihres Erststimmenergebnisses verteilt gewesen, und es wäre in jedem Wahlkreis der/die Bestgeeignete über ein Direktmandat in den Bundestag gewählt worden.
Dann ergäbe sich folgendes Bild .
Erststimmen 2017 Parteien Prozent Direktmandate
17.286.238 CDU/CSU-Erststimmen 37,26% => 111 Direktmandate
11.429.231 SPD-Erststimmen 24,64% => 74 Direktmandate
16.251.296 AfD-FDP-Linke-Grüne-Erststimmen 35,03% => 105 Direktmandate
1.422.853 Sonstige-Erststimmen 3,07% => 9 Direktmandate
44.966.765 Gesamt 100,00% => 299 Direktmandate
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Vereinbarung
Eine entsprechende strategische Vereinbarung des aus AfD, FDP, Linken, Grünen und Sonstigen bestehenden „Gegenkartells“ für das Wahljahr 2021 könnte sinngemäß lauten:
1. Wir verzichten angesichts der erfahrungsgemäß zu erwartenden mickrigen Erststimmenergebnisses auf die Aufstellung von gegeneinander antretenden Direktkandidaten.
2. Wir beteiligen uns stattdessen an einem mehrstufigen basisdemokratischen Vorwahlverfahren , das das Ziel hat, für jeden der 299 Wahlkreise in Deutschland die beiden bestgeeigneten Bundestagskandidaten zu ermitteln.
3. Jeweils einer der beiden bestgeeigneten Kandidaten tritt bei der nächsten Bundestagswahl in seinem Wahlkreis als gemeinsamer (!) parteiunabhängiger Direktkandidat an.
4. Jeweils einer der beiden bestgeeigneten Kandidaten tritt als Listenkandidat auf der Landesliste einer am Gegenkartell beteiligten Partei an.
5. Die Wahlkampfkostenerstattung erhält jeweils die Partei, die den gewählten Wahlkreisabgeordneten vorgeschlagen hat.
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Verteilung der Wahlkampfkostenerstattung
Bei 92.905.107 abgegebenen gültigen Erst- und Zweitstimmen im Jahr 2021 und einer Wahlkampfkostenerstattung in Höhe von rund 2,80 € pro Stimme ist ein Betrag in Höhe von 260.134.300 € pro Wahlperiode zu erwarten.
CDU/CSU-Erststimmen 96.571.596 €
SPD-Erststimmen 64.381.064 €
AfD-FDP-Linke-Grüne-Erststimmen 91.351.510 €
Sonstige-Erststimmen 7.830.129 €
Gesamt 260.134.300 €
Finanzierung der Freiheitswerkstätten