Kündigung von Arbeitsverhältnissen 

Die Kündigung von Arbeitsverhältnissen sollte sowohl von Arbeitgeber- als auch von Arbeitnehmerseite gut überlegt und vorbereitet sein.


Zur Vorbereitung einer Kündigung gehören auf Arbeitgeberseite unter anderem


  • das sorgfältige  Zusammentragen von Kündigungsgründen
  • die ordnungsgemäße Anhörung von Betriebsrat, Personalrat bzw. Mitarbeitervertretung
  • die einschlägige Abmahnung von Fehlverhalten vor Ausspruch einer verhaltensbedingten Kündigung


Arbeitgeberkündigungen werden häufig mit einer Kündigungsschutzklage angegriffen. 


Nach Einreichung der Kündigungsschutzklage, die innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht eingehen muss, setzt das Gericht zunächst einen Gütetermin an.


In vielen Fällen kommt es bereits in diesem Termin zu einem Vergleich, in dem sich die Prozessparteien unter anderem über folgende Punkte einigen:


  • Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  • Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  • bezahlte Freistellung mit oder ohne Anrechnung auf Urlaub und Zeitguthaben
  • Nichtaufrechterhaltung eventueller Vorwürfe
  • Inhalt des Arbeitszeugnisses
  • Höhe der Abfindung


Kommt es im Gütetermin zu keiner Einigung, setzt das Gericht einen Kammertermin an, an dem neben einem Berufsrichter auch zwei Laienrichter teilnehmen.


Zur Vorbereitung des Kammertermins werden die Parteien aufgefordert, zu den Kündigungsgründen Stellung zu nehmen und Beweismittel anzubieten.

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