Pressemitteilung Popularklage

13. November 2020

 

Feststellung der Nichtigkeit der Achten Bayerische Infektions­schutz­maßnahme­verordnung (8. BayIfSMV) vom 30.10.2020 beantragt

 

Am 12. November 2020 wurde beim Bayerische Verfassungsgerichtshof beantragt, die Nichtigkeit der Achten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmeverordnung (8. BayIfSMV) vom 30.10.2020 festzustellen.

 

Weiterhin wurde zur Abwehr schwerer Nachteile beantragt, im Wege von einstweiligen Anordnungen verschiedene Vorschriften der 8. BayIfSMV einstweilen außer Vollzug zu setzen.

 

Den Wortlaut der gestellten Anträge findet man auf dieser Seite:

 

www.rakrause.de/popularklage

 

Über diese Seite wird ein Beitrittsformular zur Popularklage sowie der vollständige Wortlaut der Popularklage zur Verfügung gestellt.

 

 

Weitere Auskünfte erteilt:

 

Helmut P. Krause, info@rakrause.de, Telefon 089 123 87 54


Pressemitteilung Popularklage als PDF-Dokument


Popularklage Beitrittsformular als ausdruckbare PDF-Datei

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