Sehr geehrter Herr/Frau Staatsanwalt,
als gesetzestreuer Bürger fühle ich mich verpflichtet, Folgendes zur Anzeige zu bringen:
Ich habe heute (im Affekt) einer Person, die nicht zu meinem Haushalt gehört, die Hand gegeben (und sie anschließend umarmt).
Ich weiß, dass ich damit schwere Schuld auf mich geladen habe und bin bereit, die dafür vorgesehene gerechte Strafe zu verbüßen.
Würde ich mildernde Umstände bekommen, wenn ich darauf hinweise, dass alle meine Freunde und Verwandte seit Kurzem ähnliche Vergehen begehen?
Ich habe mal etwas von Kronzeugenregelung gehört. Würden Sie gänzlich von der Einleitung eines Strafverfahrens gegen mich absehen, wenn ich Ihnen die Namen und Adressen anderer Täter nennen würde?
Wäre es Ihrer Meinung nach denkbar, dass meine Tat als Widerstandshandlung im Sinne von Art. 20 Abs. 4 GG anerkannt wird?
Mit freundlichen Grüßen
Wir „lockdownen“ Euch so lange bis ihr alle geimpft seid.
Alle dabei entstehenden Kollateralschäden sind uns egal bzw. schon „eingepreist“.
Wir „lockdownen“ Eure Institutionen unter Berufung auf Art. 20 Abs. 4 GG so lange bis ihr mit dem korrupten und verlogenen Sch*iß aufhört.
Alle dabei entstehenden Kollateralschäden sind uns egal bzw. schon „eingepreist“.