Angriffe auf die Versammlungsfreiheit

Weiterentwicklung der Versammlungsfreiheit

Ein einsamer Clown verleiht seinem Unmut über die Bundesregierung dadurch Ausdruck, dass er im Zeitraum 18:00 bis 18:01 Uhr unter freiem Himmel die Sirenenfunktion seines Megaphons aktiviert.

Optimaler Abstand zwischen Versammlungsteilnehmern

 

Gibt es einen optimalen Abstand zwischen zwei oder mehr Versammlungsteilnehmern?

 

Optimal in diesem Sinne bedeutet:

 

a) Weit genug auseinander, sodass die Verwaltung nicht mehr von einer Versammlung im Sinne von Art. 8 GG ausgeht bzw. ausgehen kann.
 
Vorteile:

 

Keine Auflagen, keine Masken und keine Polizei!

 

b) Dicht genug beieinander, sodass über optische, akustische und elektronische Signale doch ein Zusammenhalt besteht und eine gemeinsame Botschaft optisch, akustisch und/oder elektronisch "rübergebracht" werden kann.
 
Die Frage, wann aus vielen Einzelnen, die
das gleiche Ziel verfolgen und deshalb gemeinsam auf die Straße gehen, eine Gruppe im versammlungsrechtlichen Sinne wird, ist auch Gegenstand der fünften „Prüfungsfrage“ im


„Schnelltest für Direktkandidaten“.  

 


***


Versammlungen am 28. August 2021 in Berlin



Für den 28. August 2021 wurden in Berlin folgende dezentrale Versammlungen angemeldet:



17:00 bis 17:30 Uhr


„So bekommen wir kompetente, ehrliche, anständige, zuverlässige, intelligente, gemeinwohlorientierte und von den etablierten Parten unabhängige Abgeordnete in den Deutschen Bundestag"


Anlage A 01 Verzeichnis aller Straßen und Plätze in Berlin


Anlage A 02 „Maskenpflicht im Freien ist ‚völliger Unsinn‘"



18.934 bis 189.340 Teilnehmer



18:00 bis 18:30 Uhr


„Wir brauchen kompetente, ehrliche, anständige, zuverlässige, gemeinwohlorientierte und von den etablierten Parten unabhängige Abgeordnete im Deutschen Bundestag“


9.467 bis 18.934 Teilnehmer



19:00 bis 19:30 Uhr


„Karneval der Masken“


250 bis 1000 Teilnehmer tanzen Wiener Walzer zur Melodie Karneval der Masken



Mit Schreiben vom 24. August 2021 weigerte sich die Berliner Polizei insbesondere wegen der angedachten Dezentralität - alle Teilnehmer hätten sich während der Versammlung gleichmäßig auf alle 9.467 Berliner Straßen verteilt - unsere Versammlungen unter den Schutz des Art. 8 GG (Versammlungsfreiheit) zu stellen.


Dies eröffnet uns endlich die Möglichkeit, unsere Versammlungen unter Berufung auf die Art. 2 und 5 GG maskenbefreit (!), ohne Ordner und ohne Polizei durchzuführen!


Unser Motto:


Berlin ist ein einziger großer Zirkus!


Ich bin sicher, dass wir dabei viel Spaß haben werden.


Siehe auch: Schnelltest für Direktkandidaten


***


Versammlung am 30.08.2020 in Berlin


Am 25.08.2020 habe ich beim Polizeipräsidenten in Berlin für den 30.08.2020 im eigenen Namen, für die Vereinigten Direktkandidaten und den Querdenker-Partei e.V. i.G. 3 bis 300 Personen für die Versammlung 


Wir gründen 299 Querdenkerforen auf Wahlkreisebene


auf der Straße Unter den Linden zwischen Brandenburger Tor und Friedrichstraße angemeldet.


Mit Schreiben vom 27.08.2020 hat der Polizeipräsident diese Versammlung verboten und den sofortigen Vollzug seines Verbots angeordnet. [Dass dabei die 299 Querdenkerforum in 299 " Querdenkerfronten " "umgedeutet" wurden, sei nur am Rande erwähnt.]


Die in der Verbotsverfügung enthaltene Behauptung, wir würden uns mit unserer Versammlung gegen die Maßnahmen der Regierung bzw. der einzelnen Landesregierungen zur Eindämmung des SARS-CoV-2 Virus richten, entspricht nicht den Tatsachen.


"Bei bisherigen Versammlungen zum Thema war eine Zusammensetzung, die von bürgerlichen Klientel bis hin zu Angehörigen rechtsextremer Gruppierungen reichte, zu verzeichnen."


Mit Schreiben vom 27.08.2020 wurde gegen dieses Verbot Widerspruch eingelegt.


Beim Verwaltungsgericht Berlin habe ich am gleichen Tag einen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung (§ 80 Abs. 5 VwGO) im Wege einer einstweiligen Anordnung gestellt. 


Mit Beschluss vom 29.08.2020 hat das Verwaltungsgericht Berlin meinem Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung stattgegeben.


Gegen diese Entscheidung hat das Land Berlin am 29.08.2020 Beschwerde eingelegt. 


Diese Beschwerde wurde am gleichen Tag vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zurückgewiesen. 


Damit stand der Durchführung der Versammlungen
 

 

 

am 30.08.2020 auf dem Pariser Platz in Berlin nichts mehr im Wege.




Versammlung am 12.08.2020 in München


Am 06.09.2020 habe ich beim Kreisverwaltungsreferat in München drei Versammlungen für den 12.09.2020 auf dem Odeonsplatz angemeldet. 


Am Montag, dem 07.08.2020 rief mich jemand vom Kreisverwaltungsreferat an und sagte mir, dass sich meine erste Versammlung mit einer bereits früher angemeldeten Versammlung auf dem Odeonsplatz überschneiden würde. 


Ich erwiderte daraufhin, dass ich Kontakt mit der Anmelderin der anderen Versammlung aufnehmen und versuchen würde, mich mit ihr zu arrangieren. 


Bis zum 12.09.2020 wurde mir weder eine Empfangsbestätigung, noch eine Verbotsverfügung, noch ein Auflagenbeschluss zugestellt.


Deshalb erschien ich am 12.08.2020 gegen 17:00 Uhr auf dem Odeonsplatz, auf dem etwa sechs Polizeifahrzeuge standen und etwa 20 Polizeikräfte stationiert waren, und begann mit dem Aufbau meine Standes. 


Gegen 18 Uhr später kamen zwei Polizisten auf mich zu und bemängelten, dass ich keine Genehmigung für eine Versammlung hätte. 


Ich wies sie darauf hin, dass für eine Versammlung unter freiem Himmel in Deutschland keine Genehmigung, sondern lediglich eine Anmeldung erforderlich sei und übergab ihnen eine Kopie meiner Versammlungsanmeldung sowie meinen Personal- und meinen Anwaltsausweis. 


Daraufhin zogen sich die beiden Polizisten zurück und sagten mir, dass sie meine Anmeldung überprüfen würden. 


Nach einiger Zeit kamen sie wieder zu mir und beanstandeten, dass ich keine Eingangs-Bestätigung meiner Anmeldung hätte und deswegen meine Versammlung auflösen müsse. 


Daraufhin sagte ich ihnen, dass ich mit ihrem Einsatzleiter sprechen und von ihm die Telefonnummer des zuständigen Verwaltungsrichters erfahren wolle.


Daraufhin zogen sie sich wieder zurück.


Nach einiger Zeit stellten sich ca. zehn Polizisten vor mir auf. Einer von ihnen sagte mir, dass er den Einsatzleiter vertrete und dass der zuständige Verwaltungsrichter nicht erreichbar sei. 


Weiterhin sagte er mir, dass für das gesamte Stadtgebiet der Landeshauptstadt München ein generelles Versammlungsverbot erlassen worden sei und ich deswegen meine Versammlung aufzulösen hätte. 


Für den Fall, dass ich seiner Aufforderung nicht nachkommen würde, drohte er an, die Versammlung gewaltsam aufzulösen. 



Versammlungen am 05.12.2020 in Bremen


Die für den 05.12.2020 von Querdenken 421 in Bremen angemeldete Versammlung wurde verboten. Das Verbot wurde am gleichen Tag vom Bundesverfassungsgericht bestätigt.


Gegen diese Entscheidung und „Für den Erhalt des Versammlungsrechts in Deutschland“ haben am 19.12.2020 Anwälte demonstriert. Auf dieser Versammlung wurde der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Stephan Harbarth aufgefordert zurückzutreten. Weiterhin wurde die mangelhafte Gewaltenteilung in Deutschland kritisiert.


Eine Versammlung zum Thema „Wir knacken das System an seiner Sollbruchstelle. Mindestens der Wahlkreis 75 Berlin Mitte gehört nach der nächsten Bundestagswahl uns. Wir wählen 598 ehrliche, anständige, zuverlässige, gemeinwohlorientierte und parteiunabhängige Abgeordnete in den nächsten Deutschen Bundestag.“, die u.a. von den Vereinigten Direktkandidaten für den 05.12.2020 angemeldet worden war, wurde mit dem Argument, es handle sich um eine „Ersatzveranstaltung" ebenfalls verboten.



Einen Kurzbericht zum „Bremer Kessel“ am Abend des 05.12.2020 findet man hier:

Ein Hauch von faschistoidem Polizeistaat in Bremen


Auf dem Überweisungsträger mit dem ich angesichts der fehlenden Gewaltenteilung in Deutschland die 170 € Bußgeld bezahlt habe, findet sich folgender Hinweis:


Zahlung unter Vorbehalt - Möge der Teufel und der IStGH denjenigen holen, der am 05.12.2020 den Kessel in Bremen angeordnet hat. 



Einige Anregungen für die zukünftige Gestaltung von Meinungskundgebungen kann man sich auch hier holen:


DEMO



***



siehe auch: Groteske Corona-Maßnahmen –Staatsterror in Absurdistan


Boris Reitschuster: Demokratie – weggespült? Wie ein Ex-SED-Mann Demonstranten "beregnete"


#LKA Berlin besucht Parteigründer und Scotch & Sofa-Wirt Sören um ihn vor Gefahr von links zu warnen



Markus_Haintz_210123_Beschwerde_an_den_Verwaltungsgerichtshof_München


FMP-Talk „Perspektive“ (Polizeigewalt und Diktatur?) Mit M.Fritsch, D.Sattelmaier, B.Bohla, A.Helios




Freiheitswerkstatt

Sollbruchstelle des Systems


Q

Share by: