Fachanwalt für Arbeitsrecht
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht berate ich seit 1987 Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei Kündigung und Aufhebungsvertrag.
Meine Mandanten profitieren von mehr als 39 Jahren Erfahrung als Rechtsanwalt.
Seit 1988 leite und organisiere ich Kongresse und Seminare zu aktuellen Fragen des Arbeitsrechts.
In Kündigungsschutzprozessen vertrete ich bundesweit Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor den Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht.
In Fällen von Whistleblowingg vertrete ich - häufig in Kooperation mit Kollegen aus anderen Fachbereichen - ausschließlich die Arbeitnehmerseite.
Arbeitgeber berate ich aus arbeitsrechtlicher Sicht bei der Umstrukturierung ihres Unternehmens.
Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Personal- / Betriebsräte berate und unterstütze ich bei der Erarbeitung interessengerechter Lösungen zur Vermeidung von Kündigungen.
Häufig ist es sowohl für die Arbeitgeber- als auch für die Arbeitnehmerseite sinnvoll, strategischen Rat bereits vor Ausspruch bzw. Zugang einer Kündigung einzuholen.
Mein Markenzeichen ist seit mehr als 42 Jahren, für meine Mandanten und mich
das Undenkbare zu denken und zu träumen.
Ursprünglich war dies eine reine Anwaltshomepage. Seit Mitte des Jahres 2020 ist dies auch eine "politische Seite".
Über eine am 23. Dezember 2020 beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof eingereichte Popularklage setze ich mich dafür ein, dass die Elfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmeverordnung (11. BayIfSMV) vom 15.12.2020 (BayMBl. 2020 Nr. 737) und weitere Bayerische Infektionsschutzmaßnahmeverordnungen endlich nachträglich für unwirksam erklärt werden.
Weiterhin geht es mir darum, dass die Interessen des deutschen Volkes nach der nächsten Bundestagswahl mehrheitlich von ehrlichen, anständigen, zuverlässigen, intelligenten, kompetenten, gemeinwohlorientierten und von den etablierten Parteien unabhängigen Bundestagsabgeordneten vertreten werden, die unser persönliches und politisches Vertrauen zu Recht genießen.
Dieses Ziel ist erreichbar, wenn wir uns als
konstruktiv kritische Zivilgesellschaft in Deutschland bundesweit und auf
Wahlkreisebene organisieren.
In Deutschland leben rund 60 Millionen Menschen, die, auch wenn sie nicht Mitglied einer politischen Partei sind, in die von Artikel 33 Abs. 2 des Grundgesetzes (GG) geforderte Bestenauslese einbezogen werden sollten.
Wer auch der Meinung ist, dass der Kreis der zur Verfügung stehenden Bundestagskandidaten über die rund 800.000 Mitglieder der "Großkoalitionäre" bzw. über die rund 1,2 Millionen Parteimitglieder insgesamt in Deutschland erweitert werden sollte, stellt sich auf seiner Homepage oder irgendwo in den sozialen Medien als potentieller parteiunabhängiger Direktkandidat vor.
Den gesellschaftlich relevanten Gruppen obliegt es, in einem ersten Vorwahlverfahren, aus denjenigen, die sich vorgestellt haben, die jeweils fachlich und charakterlich Geeignetsten auszuwählen.
In einem zweiten Auswahlverfahren einigen sich die Kandidaten für jeden Wahlkreis zumindest aber für die 75 "wichtigsten" Wahlkreise - auf jeweils einen gemeinsamen (!) von den etablierten Parteien unabhängigen Direktkandidaten.
Meine Vorstellung als potentieller von den etablierten Parteien unabhängiger Direktkandidat für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag findet man hier: Vorstellung als potentieller parteifreier Bundestagskandidat
Zeitplan für das Jahr 2021
[Zeitplan für das Jahr 2025 folgt später]