Dass dieses Ziel erreicht wurde, ist daran zu erkennen, dass
Bei der Auswahl der Bundestagsabgeordneten sollten folgende Prinzipien zur Anwendung kommen:
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Das Prinzip der Bestenauslese ergibt sich aus Art. 33 Abs 2 des Grundgesetzes, der folgenden Wortlaut hat: "Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte."
Das Prinzip der Weisungs- und Gewissensfreiheit für Bundestagsabgeordnete ergibt sich aus Art. 38 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes, der folgenden Wortlaut hat: "Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen."
An beide Prinzipien fühlen sich die etablierten politischen Parteien in Deutschland nicht gebunden.
Aus diesem Grund ist es höchste Zeit, über Alternativen zu den etablierten politischen Parteien nachzudenken.