Eine Freiheitswerkstatt ist der informelle Zusammenschluss von Bürgern die sich auf Wahlkreisebene dafür einsetzen, dass ihre Interessen nach der nächsten Bundestagswahl von einem kompetenten, ehrlichen, anständigen, zuverlässigen gemeinwohlorientierten und von den etablierten Parteien unabhängigen Wahlkreisabgeordneten, der ihr persönliches und politisches Vertrauen zu Recht genießt, vertreten werden.
Freiheitswerkstätten bekennen sich zum Prinzip der in
Art. 33 Abs. 2 GG verankerten Grundsatz der
Bestenauslese.
Eine echte Bestenauslese kann es nur geben, wenn nicht nur rund 1,2 Millionen Parteimitglieder, sondern auch die rund 60 Millionen parteifreien Wahlberechtigten in Deutschland in die Auswahl einbezogen werden.
Ziel ist, dass sich in den Wahlkreisen möglichst viele gesellschaftlich relevante Organisationen, zu denen auch die kleineren und mittelgroßen politischen Parteien gehören, auf einen gemeinsamen von den etablierten Parteien unabhängigen Direktkandidaten einigen.
Die Auswahl der Kandidaten erfolgt jeweils in einem mehrstufigen Vorwahlverfahren.
Mit jeweils 200 Unterstützerunterschriften kommen die Ausgewählten als gemeinsame von den etablierten Parteien unabhängige Direktkandidaten bis zum 19. Juli 2021 auf die Wahlzettel für die nächste Bundestagswahl.
Diese Kandidaten und weitere so ermittelte Kandidaten könnten natürlich auch auf den Landeslisten verfassungsgemäß arbeitender Partei zur Bundestagswahl antreten.
Verfassungsgemäß arbeitet eine Partei dann, wenn sie die Vorgaben des Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG im Verhältnis zu ihren Bundestagsabgeordneten respektiert.
Finanzierung der Freiheitswerkstätten
Potentielle parteifreie Direktkandidaten
Freiheitswerkstatt - Strategische Überlegungen