3. Klasse: Europarecht
In zunehmendem Maße wird auch unser Arbeitsrecht von Europäischem Recht überlagert bzw. verdrängt.
Zuständig für die Überprüfung der Vereinbarkeit von Bundesrecht mit Europäischen Recht ist der Europäische Gerichtshof. Von diesem wurden mehrere Bestimmungen des Bundesrechts für unvereinbar mit höherrangigem Europäischen Recht erklärt, insbesondere wegen Verletzung des Europäischen Verbots der Geschlechterdiskriminierung.
In ferner Zukunft wäre es denkbar, dass eine Europäische Verfassung - aus "sozialen Gründen" - jedem Europäer einen Anspruch auf einen gut bezahlten Arbeitsplatz garantiert.
Welchen Wert hätte eine derartige Bestimmung, wenn der "Rest der Welt" - aus welchen Gründen auch immer - beschließen würde, den Europäern nichts mehr abzukaufen?
Bei der Beantwortung dieser Frage kommen wir zur
2. Klasse: Weltweit gültige Gesetze