2. Klasse: Weltweit gültige Gesetze
Zu den weltweit gültigen Gesetzen gehören zunächst einmal die Gesetze der Logik, die Gesetze der Betriebswirtschaft und - darunter "leiden" viele Unternehmen und in zunehmendem Maße auch öffentliche Arbeitgeber am meisten - die
Gesetze des Marktes.
Beispiel Tarifvertragsgesetz:
Die Gesetze des Marktes hindern z.B. viele Unternehmer, die im Geschäft bleiben wollen, daran, in der Nähe der Grenzen zu Polen und Tschechien Tariflöhne zu zahlen.
Beispiel Betriebsverfassungsgesetz:
Die Gesetze des Marktes bewirken, dass sich zunehmend Betriebsräte und Arbeitgeber zusammensetzen und unter klarer Mißachtung von § 77 Abs. 3 BetrVG (bundesgesetzeswidrige) Vereinbarungen ("Bündnisse für Arbeit!") abschließen!
Die Beteiligten halten sich dabei an die höherrangigen Gesetze des Marktes, getreu der alten bayerischen Schafkopfregel: "Der Ober sticht den Unter".
Beispiel Europäische Verfassung:
Dass die Gesetze des Marktes stärker sind als Europäisches Recht würde deutlich werden, wenn es irgendwann einmal eine Europäische Verfassung mit einem "Recht auf (gut bezahlte) Arbeit" geben würde und Europäische Waren und Dienstleistungen auf den Weltmärkten aus welchen Gründen auch immer nicht mehr absetzbar wären.
Beispiel grüne Gentechnik:
Ein weiteres Beispiel für die Überlegenheit von zweitklassigem Recht gegenüber dritt- und viertklassigem Recht ist die Gentechnik:
Widerwillig übernimmt Deutschland von der Europäischen Union diktierte Regelungen über den Freilandanbau gentechnisch veränderter Pflanzen.
Gleichwohl ist die Mehrheit der Bürger nicht bereit, bewußt gentechnisch veränderte Nahrungsmittel zu konsumieren. (vgl. z.B. Gendreck weg!)
Kaum auszudenken, was in und mit beteiligten Ministerien und Unternehmen passieren würde, wenn es nach einer "Panne" (Contergan war im übrigen bei Einführung auch ein "100 % sicheres" Medikament.) im Zusammenhang mit grüner Gentechnik großflächig zu "Problemen" kommen würde.
Beispiel Kündigungsschutzgesetz:
Einen permanenten "Angriff" auf die Gesetze des Marktes stellt das Kündigungssschutzgesetz (KSchG) dar.
Kunden / Patienten / Mandanten / Bürger "wissen, was sie wollen". Sie wollen von gut ausgebildeten, leistungsfähigen, leistungswilligen und motivierten Menschen beraten / betreut / behandelt werden.
Was sagt dagegen der deutsche Gesetzgeber über das Kündigungsschutzgesetz dem Kunden / Patienten / Mandanten / Bürger / Arbeitgeber?: "Stell Dich nicht so an! Ein bisschen Unfähigkeit, ein bisschen Leistungsverweigerung und ein bisschen Lustlosigkeit wirst Du doch noch ertragen können."
Antwort der Arbeitgeber:
Na, klar. Wir können einiges ertragen. Aber gerne tun wir das nicht. Und in dem Maße, wie es möglich ist, freundliche und kompetente Dienstleistungen außerhalb von Deutschland "einzukaufen", sinkt unsere Bereitschaft, dies in Deutschland zu versuchen.
Das führt ja zur "Zweiklassengesellschaft", sagen Sie?
Ja, Recht haben Sie.
Aber fassen Sie sich doch einmal an die eigene Nase. Stellen Sie sich vor, Sie müssen operiert werden.
Im einen Krankenhaus werden Sie von einem erstklassigen Team operiert. Das andere Krankenhaus bietet ihnen ein zweit- oder drittklassiges, dafür aber "sozial perfekt ausgewogenes", Team: Alle Mitglieder dieses Teams sind "relativ" alt, verfügen über die höchste Betriebszugehörigkeit, sind (brav) verheiratet, schwerbehindert und haben viele Kinder. Die einzige junge Frau in diesem Team ist schwanger und Mitglied des Betriebsrats. :-)
Dumme Frage: Welches Krankenhaus wählen Sie?
Richtig!
Das Problem ist nur: So gemein und "unsozial" wie Sie sind, sind die anderen auch. :-(
Beispiel Antidiskriminierungsrichtlinie:
Ein groß angelegter globaler Versuch, Menschen "flächendeckend" zu bevormunden und zu "verbessern" ist bereits "gnadenlos" gescheitet.
Jetzt wird auf Europäischer Ebene ein neuer Versuch unternommen.
Jemand "hasst" - aus welchen Gründen auch immer - leistungsstarke, junge, weiße, männliche, christliche, deutsche, hererosexuelle Arbeitnehmer, und weigert sich, diesen Personenkreis einzustellen. Auch damit wird es bald vorbei sein. Motto auch hier: "Stell Dich nicht so an".
Das mag zwar "sozial" und "gut gemeint" sein. Kunden-, patienten-, mandanten-, bürgerfreundlich und marktgerecht ist es aber nicht.
Um nicht falsch verstanden zu werden: Natürlich sollten ältere und behinderte Menschen und solche mit anderer Herkunft, Hautfarbe, Religion, Staatsangehörigkeit, etc. nicht benachteiligt werden.
Sehr fraglich ist jedoch, ob der von der Europäischen Union (EU) eingeschlagene Weg der Richtige ist.
Beispiel Arbeitsplätze und Ausbildungsplätze:
Unternehmern macht es offenbar immer weniger Spaß, Ausbildungsplätze und Arbeitsplätze in Deutschland zu schaffen und zu erhalten. Das klare Markt-Signal der Wirtschaft lautet: So nicht!
Sehr fraglich ist, ob man mit der Einführung von "Beschäftigungspflicht" und "Ausbildungspflicht" mit Kündigungsschutz und Ausbildungsplatzabgabe wieder Ausbildungsplätze und "Vollbeschäftigung" schaffen bzw. erhalten kann.
Beispiel Kinder:
Auch der derzeit in Deutschland viel beklagte "Zeugungs- und Gebärstreik" müsste nachdenklich machen.
Nachdem in diesem Bereich "Zwangsmaßnahmen" kaum vorstellbar sind, bleiben auch hier letztlich nur die kundenfreundlichen, marktorientierten Lösungsansätze.
Beispiel Rechtschreibreform:
An Peinlichkeit und Kundenunfreundlichkeit kaum zu überbieten ist das "Drama" mit der im deutschsprachigen Raum seit Jahren andauernden Rechtschreibreform.
Auch hier wurde/wird in obrigkeitsstaatlicher Manier verstoßen gegen das Prinzip:
Wir sind das Volk! / Wir sind die Kunden! / Wir sind die Bürger!
Noch stärker als die weltweit gültigen Gesetze sind die Gesetze, die man als
zusammenfassen könnte.