Meiner Ansicht nach sollte man an dieser Stelle nicht eine, sondern zwei Fragen stellen:
zu 1.:
Ich werde meine Zweitstimme keiner der
etablierten Parteien
geben, sondern einer der neu entstandenen Parteien.
z.B. der Basis-Partei
zu 2.:
Meine Erststimme werde ich nur dann einsetzen, wenn es in meinem Wahlkreis einen gemeinsamen (!) von den etablierten Parteien unabhängigen Direktkandidaten gibt.
Im
Wahlkreis 101 könnte dies z.B. mein Kollege und 1. Vorsitzender der
Anwälte für Aufklärung
Dirk Sattelmaier sein.
Unter https://www.facebook.com/groups/wkXXX kann man nachsehen, wer sich in den anderen 298 Wahlkreisen als potentieller Direktkandidat für die nächste Bundestagswahl vorgestellt hat bzw. vorgestellt wurde.
XXX steht dabei für die dreistellige Nummer des jeweiligen Bundestagswahlkreises.
Z.B.:
Potentielle parteifreie Bundestagskandidaten im Wahlkreis 75 Berlin-Mitte
Die Nummer seines Wahlkreises bekommt man am schnellsten über diese Seite heraus, indem man einfach seine Postleitzahl eingibt:
Deutscher Bundestag - Abgeordnete - Wahlkreise
Gemäß
§ 1 Absatz 1 Bundeswahlgesetz sollten dem Deutschen Bundestag 598 Bundestagsabgeordnete angehören.
Gemäß
§ 1 Absatz 2 Bundeswahlgesetz werden 299 Abgeordnete nach Kreiswahlvorschlägen in den Wahlkreisen und die übrigen nach Landeswahlvorschlägen (Landeslisten) gewählt.
Ein Grund für diese "Aufblähung" des Bundestages sind die sogenannten Überhangmandate.
Dem liegt folgende Annahme zugrunde:
Im "Normalfall" - Dieser wäre nur bzw. insbesondere dann gegeben, wenn alle Wähler ihre Zweitstimme einer "Regierungspartei" geben und gleichzeitig ihre Erststimme dem Direktkandidaten dieser Partei. - entspricht die Anzahl der Listenmandate (Zweitstimmen) exakt der Anzahl der Wahlkreismandate (Erststimmen). In diesem Fall würde es keine Überhangmandate geben.
Tatsächlich gibt es aber Parteien, deren Direktkandidaten weit mehr Direktmandate gewinnen, als der Partei "eigentlich" zustehen würden.
Diese "überhängenden" Mandate heißen Überhangmandate.
Beispiel:
Angenommen der CDU/CSU stehen aufgrund ihrer Zweitstimmen 100 Sitze im Deutschen Bundestag zu. Ihre Direktkandidaten schaffen es, Direktmandate in 200 Wahlkreisen zu gewinnen. Dann "hängen" 100 Mandate "über".
Dies bedeutet, dass in diesem Beispiel die CDU/CSU aus ihren 200 Direktmandaten doppelt so viele staatliche Subventionen erhalten würde, wie eine andere Partei, deren Direktkandidaten nur 100 Direktmandate erzielt haben.
Damit dies nicht passiert, hat man
geschaffen.
Diese Ausgleichsmandate dienen dem Ausgleich der Überhangmandate.
Durch sie wird erreicht, dass die Parteien am Ende trotz der vielen "überhängenden" Mandate im Parlament wieder entsprechend ihrem Zweitstimmenanteil vertreten sind.
Überhang- und Ausgleichsmandate könnten vermieden werden
a) durch eine Wahlrechtsreform, die mit der Mehrheit der Bundestagsabgeordneten beschlossen werden müsste.
b) dadurch, dass nur noch von den etablierten Parteien unabhängige Direktkandidaten in den Deutschen Bundestag gewählt werden.
Für ein Direktmandat wurden 2017 durchschnittlich 60.382 Erststimmen gebraucht. Das entspricht ungefähr 29,28 % der möglichen Erststimmen.
Ja. Direktkandidaten, die mehr als 10 % der Erststimmen erreichen, erhalten 2,80 € pro Erststimme. D.h. pro Direktmandat stellt der Staat durchschnittlich rund 168.000 € als Wahlkampfkostenerstattung zur Verfügung.
Jedem Bundestagsabgeordneten steht monatlich eine Abgeordnetenentschädigung (steuerpflichtig) in Höhe von 10.083,47 € zu. (Stand 2021)
Ein Bundestagsabgeordneter kostet, wenn man die Zahlen des Jahres 2016 zugrunde legt, pro Legislaturperiode rund 3 Millionen Euro.
Nein, als Direktkandidat kann man unabhängig von seinem Wohnort in jedem der 299 Bundestagswahlkreise antreten.
Nein, ganz im Gegenteil. Hätte der Gesetzgeber gewollt, dass nur Parteimitglieder in den Deutschen Bundestag gewählt werden, würde es keine Direktmandate, sondern nur Listenmandate geben.
Durch die Direktmandate haben die Bürger jedes der 299 Bundestagswahlkreise in Deutschland die Möglichkeit, unabhängig von jeglicher Parteibindung einen speziell zu ihren Interessen und Bedürfnissen passenden Wahlkreisabgeordneten ins Parlament zu entsenden.
a) Notwendig sind zunächst mal Direktkandidaten, die das persönliche und politische Vertrauen ihrer Wähler zu Recht genießen.
b) In den
strategisch aussichtsreichsten Wahlkreisen muss es jeweils eine
Organisation geben, die sich um die Auswahl der geeignetsten Kandidaten kümmert und diese
tatkräftig im Wahlkampf unterstützt.
c) An finanzieller Grundausstattung sollte in jedem Wahlkreis, der sich entschließt, einen gemeinsamen (!) von den etablierten Parteien unabhängigen Direktkandidaten aufzustellen, ein Wahlkampfkostenbudget von ca. 168.000 € zur Verfügung stehen.
Ja, das ist selbstverständlich möglich.
Im Zusammenhang mit der Aufstellung von gemeinsamen von den etablierten Parteien unabhängigen Direktkandidaten wird oft behauptet, dass dies wegen § 6 Abs. 1 Satz 2 Bundeswahlgesetz nachteilig für das Zweitstimmenergebnis der Partei sei.
Diese Sorge ist unbegründet.
Dies liegt daran, dass bei der Bundestagswahl in Deutschland jeder Wähler tatsächlich nur eine effektive Stimme hat:
Rund 71 % der Wähler in Deutschland sind bei der Abgabe ihrer Zweitstimme erfolgreich und bei der Abgabe ihrer Erststimme erfolglos.
Nur eine Minderheit von rund 29 % der Wähler schafft es in Deutschland erfolgreich, einen Direktkandidaten in den Deutschen Bundestag zu wählen. Der "Preis" dafür, den alle Parteien "zahlen" müssen, ist der "Verlust" der von den erfolgreichen Direktwählern abgegebenen Zweitstimmen.
Dies ergibt sich aus § 6 Abs. 1 Satz 2 des Bundeswahlgesetzes, der folgenden Wortlaut hat:
Nicht berücksichtigt werden dabei die Zweitstimmen derjenigen Wähler, die ihre Erststimme für einen im Wahlkreis erfolgreichen Bewerber abgegeben haben, der gemäß § 20 Absatz 3 oder von einer Partei vorgeschlagen ist, die nach Absatz 3 bei der Sitzverteilung nicht berücksichtigt wird oder für die in dem betreffenden Land keine Landesliste zugelassen ist.
Den (relativ) großen Parteien kann es egal sein, ob die Kandidaten, die Ihre Ideen und Ideale vertreten, über ein Direktmandat oder über ein Listenmandat in den Deutschen Bundestag gewählt werden.
Bei den kleineren Parteien sieht die Sache anders aus.
a) Schaffen sie die 5-Prozent-Hürde, sind ihre Ideen und Ideale in Fraktionsstärke im Parlament vertreten. Bei einer "Sollgröße" des Deutschen Bundestages von 598 Abgeordneten besteht eine Fraktion aus mindestens 30 Abgeordneten.
b) Schaffen sie die 5-Prozent-Hürde nicht, sind ihre Ideen und Ideale überhaupt nicht im Parlament vertreten.
c) Angenommen, jede der kleineren Parteien würde über drei Kandidaten verfügen, die objektiv zu den
Bestgeeigneten des deutschen Volkes gehören, hätten diese Kandidaten nach den Erfahrungen der vergangenen 70 Jahre praktisch keinerlei Chancen, diese als "eigene" Direktkandidaten "durchzubringen".
Nicht einmal die FDP, die Partei mit der zweitlängsten Regierungserfahrung in Deutschland und reichlich finanziellen Mitteln hat es in den letzten 70 Jahren geschafft, ein einziges Direktmandat zu gewinnen.
Angenommen die jeweils drei bestgeeigneten Kandidaten der kleineren Parteien A und B hätten ein Profil, das sie sowohl für Wähler der A-Partei als auch für Wähler der B-Partei und anderer Klein-Parteien und für bisherige "Nichtwähler" attraktiv macht. Dann würde es strategisch Sinn machen, diese sechs Kandidaten in den Wahlkreisen als gemeinsame von den etablierten Parteien unabhängige Direktkandidaten antreten zu lassen, in denen die Gegenkandidaten der etablierten Parteien erfahrungsgemäß am schwächsten abschneiden.
Die Listen mit den schwächsten Wahlkreisabgeordneten wird angeführt vom Wahlkreis 75 Berlin Mitte, in dem die SPD seit Jahren mit 17 oder 18 % der möglichen Erststimmen ein Direktmandat erreicht.
2017 hat sie dort nicht einmal mehr 17 %, sondern nur noch 16,95 % der möglichen Erststimmen erhalten.
Ein weiterer für einen Wechsel zum parteiunabhängigen Direktmandat prädestinierter Wahlkreis könnte der Wahlkreis 101 Leverkusen - Köln IV sein.
Dies ist der Wahlkreis, in dem derzeit Karl Lauterbach Wahlkreisabgeordneter ist.
Nicht auszuschließen ist, dass der gegen ihn antretende gemeinsame von den etablierten Parteien unabhängige Direktkandidat Dirk Sattelmaier heißt.
Darum sollten sich hochkarätige Persönlichkeiten als GEMEINSAME von den etablierten Parteien unabhängige Direktkandidaten aufstellen lassen und nicht als Direktkandidaten einer Partei.
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Wer weitere Fragen zur nächsten Bundestagswahl hat, kann mir diese gerne zusenden. Ich werde dann versuchen, sie an dieser Stelle zu beantworten.