Liebe Wuppertalerinnen und Wuppertaler,
haben Sie sich schon einmal gefragt, wie viel Ihre beiden Stimmen bei der Bundestagswahl tatsächlich bewirken? Die meisten Menschen glauben, dass sie mit ihrer Erst- und Zweitstimme einfach nur eine Partei unterstützen. Doch in Wahrheit wählen sie zwei völlig unterschiedliche Konzepte – und das Wahlsystem verschleiert diesen fundamentalen Unterschied gezielt.
Das System manipuliert Ihre Wahrnehmung
Ihre Zweitstimme entscheidet über die Zusammensetzung des Bundestags auf Grundlage starrer Parteilisten. Sie wählen also nicht Menschen, sondern ein vorab festgelegtes Paket aus „Parteisoldaten“, die strikt nach Fraktionsdisziplin abstimmen. Unabhängige Gedanken? Fehlanzeige.
Ihre Erststimme hingegen gibt Ihnen die Macht, eine einzelne Person direkt in den Bundestag zu schicken – ein Unikat, das nicht beliebig austauschbar ist. Doch genau hier setzt die Manipulation an: Parteien versuchen, diesen Unterschied kleinzureden, weil sie ihre Macht über Listenplätze nicht verlieren wollen.
Ihr Direktkandidat ist mehr wert, als Sie denken
Ein Bremer Kandidat (Hochseefischerei, Offshore-Windkraft) ist nicht mit einem Kölner (Karneval, Leichtigkeit) oder einem Oberbayern (Almwirtschaft, Tradition) austauschbar. Trotzdem suggerieren Parteien, dass es nur auf die Farbe des Trikots ankommt.
Doch wenn wir wirklich Intelligenz, Kompetenz und Unabhängigkeit im Bundestag haben wollen, müssen wir aufhören, blind nach Parteibuch zu wählen. Ihre Erststimme ist ein Intelligenztest:
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Bestanden hat, wer sie einem der drei aussichtsreichsten Direktkandidaten gibt.
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Noch klüger ist, wer diesen Kandidaten nach den wirklich relevanten Kriterien bewertet.
Die wichtigsten Eigenschaften eines Bundestagsabgeordneten sind:
1.
Intelligenz – Erkennen komplexer Zusammenhänge und fundierte Entscheidungsfindung.
2.
Kompetenz – Fachwissen, Problemlösung und Umsetzungsstärke.
3.
Unabhängigkeit – Kein bloßes Abnicken von Parteivorgaben, sondern eigenständiges Denken.
Die Realität: Parteien haben Angst vor echten Volksvertretern
Warum werden Direktkandidaten in den Medien kaum erwähnt? Warum dominieren Listenplätze? Weil das System sich selbst schützt! Parteien profitieren von Abgeordneten, die in der Fraktionsdisziplin gefangen sind, nicht von unabhängigen Denkern, die tatsächlich das Volk vertreten.
Es liegt an Ihnen!
Nutzen Sie Ihre Erststimme bewusst und sorgen Sie dafür, dass in Berlin endlich wieder Persönlichkeiten sitzen, die eigenständig denken – nicht nur Fraktionsbefehlsempfänger.
Denken Sie nach. Entscheiden Sie weise. Wählen Sie unabhängig.
Mit demokratischen Grüßen
Helmut Krause
Hier ist die Ampeldarstellung für die Wuppertaler Direktkandidaten. Die Farben verdeutlichen die Gesamtbewertung:
Dr. Reiner Füllmich wird zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 als
im Wahlkreis 101 Wuppertal I antreten.
Am 9. Februar 2025 hat Rechtsanwalt Helmut P. Krause beim Landgericht Göttingen einen
gestellt.
Dieser Antrag wurde vom
am 10. Januar 2025 zuständigkeitshalber an die Justizvollzugsanstalt (JVA) Rosedorf weitergeleitet.
Am 13. Januar 2025 hat die JVA Rosdorf hat diesen Antrag im Wesentlichen mit der Begründung abgelehnt,
Nach Meinung von Rechtsanwalt Krause hätte die JVA Rosdorf ohne großen Aufwand eine Entscheidung treffen können und müssen, die bei voller Anerkennung des staatlichen Sicherungsinteresses
Welche
hätten eingesetzt werden können, lässt sich einem
Schreiben an die JVA Rosdorf vom 21.01.2025
entnehmen.
Hier die
Ihr Eilantrag auf Haftbeurlaubung für Herrn Dr. Reiner Füllmich am 15.01.2025 zur Wahrnehmung seiner Rechte als Direktkandidat bei der Bundestagswahl 2025
Sehr geehrter Herr Krause,
nach Prüfung Ihres Schreibens vom 21.01.2025, eingegangen per E-Mail am 22.01.2025, teile ich Ihnen mit, dass meine Entscheidung nicht anders ausgefallen wäre, da eine solche Garantie nicht abgegeben werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
...
(Stellvertretende Anstaltsleitung)
Die spannende Frage ist jetzt, ob bzw. wie es
gelingen wird, mit der JVA Rosdorf eine Einigung über die
zu erzielen.
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die Dauer der Untersuchungshaft gemäß Art. 5 Abs. 3 EMRK in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere des Falls und zur Verfahrensdauer stehen muss.
Ob eine Untersuchungshaft in diesem Fall in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere der gegen Dr. Reiner Füllmich erhobenen Vorwürfe steht, wird möglicherweise der Europäische Gerichtshof entscheiden müssen.
Nicht auszuschließen ist, dass die nächste
Bundestagswahl mit der Begründung
angefochten wird, dass Dr. Reiner Füllmich keine ausreichende Gelegenheit gewährt wurde, sich seinen potentiellen Wählern im Wahlkreis 101 Wuppertal I am 08.02.2025 in angemessener Art und Weise vorzustellen.
Beim Landgericht Göttingen ist heute um 16:23 Uhr ein zweiter "Urlaubsantrag" für Herrn Dr. Füllmich eingegangen.
In Deutschland hat es bereits zwei politische Wenden gegeben.
Vor den jeweiligen Umbrüchen hielten viele Politiker, Richter, Beamte und Medienschaffende den Status quo für rechtmäßig und unantastbar. Doch nach der Wende wurde ihnen vorgeworfen, sich zwar an das gesetzliche Regelwerk, aber nicht an das höhere Prinzip der Gerechtigkeit gehalten zu haben.
Mit der Entschwärzung der RKI-Files und einer möglichen Rückkehr von Donald Trump ins Weiße Haus deutet sich erneut eine Trendwende an.
Deshalb sollten sich all jene – Politiker, Richter, Beamte und Journalisten, die in der Corona-Zeit formal das Gesetz befolgten, aber das Recht missachtet haben – warm anziehen.
Es ist nicht auszuschließen, dass in Zukunft das Ausschlagen einer Kaution in Höhe von
für eine monatelange Untersuchungshaft wegen eines möglichen Vergehens als unverhältnismäßig beurteilt wird.