Mögliche Struktur der konstruktiv kritischen Zivilgesellschaft in Deutschland


1. In jedem der 299 Wahlkreise in Deutschland konstituiert sich für die regionale Vernetzung auf Wahlkreis- / Distriktebene eine autonome Freiheitswerkstatt.


2. Dabei ist nicht der Name dieser Einheiten entscheidend, sondern deren Leistung / Funktion.


3. Drei ausgewählte Freiheitswerkstätten werden bis zum 07.01.2025 drei gemeinsame von den etablierten Parteien unabhängige Direktkandidaten benennen, die das Vertrauen ihrer Wähler zu Recht genießen.


4. Die Vereinigten Direktkandidaten kümmern sich um die Finanzierung des Wahlkampfs dieser drei "Spitzenreiter".


5. Die Vereinigten Direktkandidaten sind ein Verein ohne Parteicharakter im Sinne des § 34g Nr. 2 EStG, dessen Zweck ausschließlich darauf gerichtet ist, durch Teilnahme mit eigenen Wahlvorschlägen an Wahlen auf Bundesebene bei der politischen Willensbildung mitzuwirken.


6. Für fachliche Fragen stehen 50 Vertrauens-, Kompetenz- und Verantwortungsnetzwerke zur Verfügung.



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Das Prinzip der Weisungs- und Gewissensfreiheit für Bundestagsabgeordnete ergibt sich aus Art. 38 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes, der folgenden Wortlaut hat:

"Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen."


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Sollbruchstelle des Systems


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